Informationen für Wasserbezüger

Als Wasserbezüger im Sinne des Reglements der WVO gelten die Eigentümer oder Baurechtsberechtigten von Bauten und Anlagen im Versorgungsgebiet der WVO, die Wasser von der WVO beziehen. Rechte und Pflichten der Wasserbezüger sind im Wasserversorgungsreglement  der WVO geregelt. 

Bei Neubauten oder Umbauten sind die Eigentümer der Liegenschaften verpflichtet, ein Bewilligungsgesuch für einen Wasseranschluss zu stellen. Dieses Gesuch benötigt die WVO zur Beurteilung der vorgesehenen Massnahmen. Anlässlich der Bauabnahme werden die Installationen durch einen Beauftragten der WVO aufgenommen und überprüft. Die Bauabnahme bildet die Grundlage zur Festlegung der durch den Eigentümer der Liegenschaft zu leistenden Anschlussgebühren. 

Die  Gebühren der WVO sind im Tarif festgelegt. Die Berechnung der Anschlussgebühren basiert auf den installierten Belastungswerten eines Baus oder einer Anlage. Die Berechnung der Anzahl Belastungswerte erfolgt gemäss dem Formular 5.5 Wasser-/Abwasserinstallationen, das dem Baubewilligungsgesuch beizulegen ist. 

Weiter finden Sie hier Informationen zum Vorgehen bei Störungen und in Notsituationen, sowie Angaben zur Qualität des Diessbacher Trinkwassers.


Reglement und Tarif als pdf-Datei herunterladen.


 

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