Mitgliedschaft in der WVO

Bedingungen

Die WVO zählt aktuell 92 Genossenschafterinnen und Genossenschafter. Mit Ausnahme der Einwohnergemeinde Oberdiessbach und des Pflegezentrums Kastanienpark ist die WVO eine reine Personengesellschaft. Neue Mitglieder sind jederzeit willkommen. Jeder gebührenpflichtige Wasserbezüger (auch eine juristische Person) im Versorgungsgebiet, sowie grundsätzlich jeder Einwohner der Gemeinde Oberdiessbach, kann einen Antrag auf Aufnahme in die WVO stellen.

Artikel 3 der Statuten besagt: 

"Alle gebührenpflichtigen Grundeigentümer oder Baurechtsberechtigten im Bereich des versorgten Gebietes können Mitglied der Genossenschaft werden. Der Vorstand kann Personen mit Wohnsitz im Versorgungsgebiet der WVO, die diese Bedingungen nicht erfüllen, zur Mitgliedschaft einladen, wenn er ihre Mitarbeit für die Genossenschaft als nützlich erachtet".

Weitere Bedingung für die Mitgliedschaft ist der Erwerb eines (verzinsten) Anteilscheins im Nominalwert von Fr. 1000.. 1942 wurde im Rahmen einer Teilrevision der Statuten das Stimmrecht von „ein Anteilschein = eine Stimme" abgeändert auf „ein Genossenschafter = eine Stimme". Im Falle eines Austritts aus der Genossenschaft erfolgt die Rückzahlung des Anteilscheinkapitals.

Genossenschafter/Genossenschafterin werden