Wasserqualität, Kontrollen im Versorgungsgebiet 2023
Parameter | Einheit | Richtwert TBDV | Höchstwert TBDV | Kontrollen 2023 |
Geruch | unauffällig | Ohne Befund | ||
Geschmack | unauffällig | Ohne Befund | ||
pH-Wert | 7.5 - 7.9 | |||
Trübung | NTU | < 1.0 | < 0.3 | |
TOC | mg/l | < 2.0 | < 1.2 | |
Gesamthärte | °f | 21 - 29 | ||
Calcium | mg/l | 60 - 87 | ||
Magnesium | mg/l | 9 - 15 | ||
Chlorid | mg/l | 3 - 10 | ||
Nitrat | mg/l | 40 | 7 - 19 | |
Sulfat | mg/l | 2 - 7 | ||
Nitrit | mg/l | 0.1 | < 0.1 | |
Fäkalkeime (E. Coli, Enterokokken) | Anzahl/100ml | Nicht nachweisbar | Nicht nachweisbar | |
Aerobe mesophile Keime | Anzahl/ml | 300 | 0 - 45 |
Chlorothalonil: Mehrfache Untersuchungen haben ergeben, dass Chlorothalonil und seine Metaboliten im Wasser von Oberdiessbach nicht nachweisbar sind. Unser Trinkwasser stammt ausschliesslich aus Quellen im umliegenden Hügelgebiet. In der Umgebung aller Quellgebiete und insbesondere in den zugehörigen Schutzzonen wird seit jeher nur extensive Landwirtschaft betrieben.
Weitere Qualitätsparameter des Trinkwassers in Oberdiessbach können zudem hier unter dem Portal des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) eingesehen werden.
TBDV: Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen
Qualitätssicherung
Die WVO gewährleistet die Qualität des von ihr bereitgestellten Wassers durch eine systematische Selbstkontrolle aller Anlagen und deren Umfeld gemäss den anerkannten Regeln für Fassung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Trinkwasser. Zu diesem Zweck betreibt die WVO ein Qualitätssicherungssystem (QS-System), das sämtliche organisatorischen, technischen und betrieblichen Belange, die für die Wasserversorgung und die Wasserqualität massgebend sind, regelt und dokumentiert. Sämtliche direkt oder indirekt auf die Wasserqualität wirkenden Risikofaktoren werden laufend systematisch erfasst und durch entsprechende regelmässige Überwachungs- und Kontrollmassnahmen beherrscht.
Die wichtigsten Massnahmen der WVO zur Sicherung der Wasserqualität sind: Errichtung und Durchsetzung der Quellschutzzonen, vorbeugende UV-Desinfektion des Rohwassers, regelmässige bakteriologische Kontrolle des Rohwassers der verschiedenen Quellgebiete (insbesondere nach starken Niederschlägen), regelmässige amtliche bakteriologische und chemische Kontrolle des Trinkwassers in den Reservoirs und im Verteilnetz durch Selbstkontrolle und durch die kantonale Lebensmittelkontrolle.
Der störungsfreie Betrieb aller Anlagen der WVO wird durch den Betriebsleiter der WVO gewährleistet, der auch die notwendigen Kontroll- und Wartungsarbeiten im Rahmen des QS-Systems ausführt. Art und Umfang dieser Arbeiten sind in Arbeitsanweisungen festgehalten. Die ausgeführten Kontrollen und Wartungsarbeiten werden mittels Protokollen dokumentiert.
Trinkwasser als Lebensmittel
Die Trinkwasserversorgung ist in der Schweiz stark dezentralisiert. Nicht weniger als 3000 Wasserwerke versorgen über ein Leitungsnetz von etwa 50'000 km die Bevölkerung mit dem wichtigsten Lebensmittel. Die Grössen der schweizerischen Trinkwasserversorgungen sind, gemessen an der versorgten Anzahl Einwohner, sehr unterschiedlich. Lediglich fünf Versorgungen (Genf, Zürich, Basel, Lausanne und Bern) liefern an mehr als 100'000 Personen Wasser.
Das Trinkwasser in der Schweiz stammt zu je 42% aus Grund- und Quellwasserfassungen und zu 16% aus den Seen. Entsprechend vielfältig sind die Anlagen der verschiedenen Wasserversorgungen. Von einfachen Quellwasserversorgungen, die ohne Pumpen auskommen, bis hin zu komplizierten Mischbetrieben mit aufwendigen Seewasseraufbereitungsanlagen sind viele Varianten zu finden. Dies ist ein wichtiger Grund für die grossen Unterschiede bei den Kosten und damit bei den Wassertarifen.
Trinkwasser ist nicht bloss H2O, sondern enthält verschiedene erwünschte und unerwünschte Mineralien und Zusatzstoffe, die für das Trinkwasser als Lebensmittel von Bedeutung sind. Die Lebensmittel-Gesetzgebung definiert Trinkwasser als „Wasser im Naturzustand oder nach der Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Lebensmitteln oder zur Reinigung von Bedarfsgegenständen nach Artikel 5 Buchstabe a des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 2014 vorgesehen, bereitgestellt oder verwendet wird“. Gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) gilt: „Trinkwasser muss hinsichtlich Geruch, Geschmack und Aussehen unauffällig sein und darf hinsichtlich Art und Konzentration der darin enthaltenen Mikroorganismen, Parasiten sowie Kontaminanten keine Gesundheitsgefährdung darstellen“. Aus diesem Grund sind in der TBDV Richt- und Höchstwerte für eine grosse Anzahl chemischer und bakteriologischer Parameter definiert. Bei Überschreitung dieser Höchstwerte erfolgt eine behördliche Beanstandung, und es müssen entsprechende Massnahmen ergriffen werden.
Wie ein Vergleich der Stiftung für Konsumentenschutz („Tip & Test“ 4-98) über den Mineralgehalt von 47 Mineralwassern ergeben hat, bietet die Hälfte davon nicht mehr als gewöhnliches „Hahnenburger“. Normales Schweizer Trinkwasser ist also vielen Mineralwassern qualitätsmässig ebenbürtig. In Anbetracht der zweifelhaften Ökobilanz einer Flasche Mineralwasser auf dem Weg von der Quelle bis zum Konsumenten empfiehlt deshalb die Konsumentenschutzorganisation, entweder Trinkwasser aus dem Wasserhahnen zu beziehen oder allenfalls ein wirklich hochmineralisiertes Mineralwasser zu trinken. Möchte man nicht auf das „Bläterliwasser“ verzichten, gibt es einfache Geräte wie den „Soda-Stream“, mit dem sich Trinkwasser sehr einfach mit Kohlensäure versetzen lässt. Das entstandene Getränk kostet pro Liter einen Bruchteil handelsüblichen Mineralwassers.